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 | Endodontologie |
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Die Wurzelbehandlung
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Eine Wurzelbehandlung kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Man unterscheidet grundsätzlich die Behandlung beim lebenden und beim toten Zahn. Wir wollen zunächst auf die Behandlung vitaler Zähne eingehen.
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Nach einer Zahnfraktur mit Eröffnung des Zahnmarks (li.Bild), bei einem bis zum Zahnmark reichenden kariösen Defekts (re.Bild) oder bei einer akute Nerventzündung wird eine Vitalexstirpation meist unvermeidlich. Hierbei wird das Zahnmark (Nervengewebe, Blutgefäße, spez. Zellen) unter Lokalanästhesie vollständig aus dem Wurzelkanal entfernt.
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Danach erfolgt die Längenbestimmung des Zahnes. Neben der Meßaufnahme (Bilder oben), bei der eine Röntgenaufnahme mit einem im Wurzelkanal befindlichen Instrument angefertigt wird haben sich in der letzten Zeit auch elektrophysikalische Meßmethoden bewährt. Mit Hilfe der so ermittelten Länge wird der Wurzelkanal bis zur Wurzelspitze gereinigt, im Durchmesser erweitert und desinfiziert.
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Nach einer Vitalexstirpation ist eine medikamentöse Einlage in den Wurzelkanal meist nicht nötig, so daß nach der Trocknung des Wurzelkanals sofort eine Wurzelfüllung erfolgen kann. Dabei ist ein absolut dichter Verschluß zur Wurzelspitze und zur Zahnkrone besonders wichtig. Der so behandelte Zahn (Bilder oben) kann nun durch Füllungen oder Kronen versorgt werden.
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Die Behandlung eines avitalen Zahnes ist komplizierter,wird sich in der Regel über mehrere Sitzungen erstrecken und hat eine schlechtere Prognose für den dauerhaften Erhalt des Zahnes.
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Bei toten Zähnen kann es durch entzündliche Prozesse an der Wurzelspitze zu Knochenauflösungen in diesem Bereich kommen. Oft sind derartige Erscheinungen mit Druckempfindlichkeit und Aufbißbeschwerden bis hin zur Schwellung verbunden. In diesem Fall ist eine Wurzelbehandlung unbedingt erforderlich. Hierbei wird zunächst der Wurzelkanal bis zur Wurzelspitze erweitert um dem Exudat an der Wurzelspitze den Abfluß zu ermöglichen.
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Hierzu ist wieder eine genaue Längenbestimmung der Kanäle notwendig. Durch desinfizierende Spüllösung wird eine Keimzahlreduktion erreicht, die aber für eine Wurzelfüllung nicht ausreichend ist. Eine medikamentöse Einlage in den Wurzelkanal mit einem provisorischen Verschluß des Zahnes schließt die erste Behandlung ab. Meist ist jetzt schon eine deutliche Besserung der Beschwerden erreicht.
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Eventuell werden sich im Laufe der Behandlung ein oder mehrere Medikamentenwechsel als notwendig erweisen, bei denen unter Umständen der Wurzelkanal noch mehr erweitert wird um die infizierten Schichten der Kanalinnenwand vollständig abzutragen. Danach kann bei vollständiger Beschwerdefreiheit wieder die Wurzelfüllung erfolgen. In der Folgezeit muß eine genaue Beobachtung des Zahnes erfolgen. Im günstigsten Fall heilt der Knochendefekt vollständig wieder aus.
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Sollte eine derartige Behandlung nicht zur völligen Beschwerdefreiheit oder zu einer Ausheilung des Knochendefektes führen ist die letzte Möglichkeit zur Erhaltung des Zahnes die Wurzelspitzenresektion.
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